MEDIENGRUPPE REITSCHULE BERN
Bern, 12.2.09
Medienmitteilung zur städtischen Drogenpolitik
Die Reitschule Bern verurteilt die bürgerliche
Verhinderungsstrategie in der Drogenpolitik (Interfraktionelle Motion
"Alternativen zu einer 2. Drogenanlaufstelle")
Die
Reitschule Bern verurteilt den wiederholten Versuch des
bürgerlichen
Lagers, die Eröffnung der u.a. auch hinsichtlich der Situation auf
der
Schützenmatte dringend benötigten 2. Drogenanlaufstelle zu
verhindern.
Der Vorstoss zeugt u.E. schon fast von krimineller Energie und einer
verantwortungslosen Grundhaltung. Wir verweisen in diesem Zusammenhang
auf Art. 11 der stadtbernischen Gemeindeordnung:
Gemeindeordnung Art. 11
Art. 11 Soziale
Sicherheit
1 Die Stadt fördert die
Vorsorge und Selbsthilfe der Einwohnerinnen und Einwohner. Sie
anerkennt die private Betreuung.
2 Sie sorgt zusammen mit
öffentlichen und privaten Organisationen für
hilfsbedürftige Menschen,
schützt sie und fördert ihre soziale Integration. Sie schafft
Rahmenbedingungen, die allen Menschen in der Stadt ein
menschenwürdiges
Leben ermöglichen.
3 Sie unterstützt oder betreibt
soziale Einrichtungen.
Auch die bürgerlichen Kräfte in der Stadt Bern haben eine
rechtliche
und soziale Mitverantwortung für die gesundheitliche und
menschenwürdige Grundversorgung der Drogenabhängigen.
Mit
einer 2. Drogenanlaufstelle ist allen geholfen: den
Drogensüchtigen,
der Reitschule, den AnwohnerInnen und AnrainerInnen des Grossraums
Schützenmatte/Bollwerk und allen anderen Betroffenen.
Die Reitschule Bern fordert deshalb die MotionärInnen auf,
die Motion zurückzuziehen.
Bis zur Eröffnung der zweiten Drogenanlaufstelle ist es
unerlässlich,
die Öffnungszeiten der Drogenanlaufstelle Hodlerstrasse bis
mindestens
Mitternacht zu
verlängern. Die Reitschule Bern fordert deshalb die
Verantwortlichen auf, diese gesundheits- und sicherheitspolitische
Massnahme umgehend umzusetzen.
Mit freundlichen Grüssen
Mediengruppe
Reitschule Bern