MEDIENSPIEGEL 16.12.08
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Rettet den Bund-Petition
- Grosser Rat schützt Anti-WEF-Demo-Untaten Kantonspolizei
- Protectas Innenstadt: GB vs Berncity-Pläne
- SFH kritisiert Nothilfe-Praxis bei Asyl-Abgewiesenen
- Taser: 334 Tote in 7 Jahren US-Praxis
- Anti-Atom: Veranstaltung, Beschwerden und das sicherste AKW der Welt
- Videoüberwachung in LU, SG und Baden
- Schnüffelstaat: Reform BWIS macht Sorgen
- Kradolf TG und das Skinhead-Treffen
- Graffity für ermordete AntifaschistInnen
- BRD und der Passau-Anschlag
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REITSCHULE
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Dez 08: Beteiligt Euch an der
Vorplatz-Präsenz!!!
PROGRAMM:
Mi 17.12.08
19.00 Uhr - SousLePont - Weltweite
Weihnachts-Spezialitäten
20.00 Uhr - Infoladen - (anti-atom.ch) Schrott-Reaktor
AKW Mühleberg - Der Stand der Dinge: Infoveranstaltung mit
Jürg Joss von Fokus Anti-Atom (vormals "Aktion Mühleberg
stilllegen" AMüs)
Do 18.12.08
20.30 Uhr - Kino - Nueve reinas,
Fabian Bielinsky, Argentinien 2001
Fr 19.12.08
20.30 Uhr - Tojo - TITTANIC V
Lesung: Tania Kummer, Frances Belser, Sandra Küenzi. Musik
Aeberli/Zahnd
21.00 Uhr - Kino - Nueve reinas,
Fabian Bielinsky, Argentinien 2001
22.00 Uhr - SousLePont - Pornolé
und Electric Hellessence
Sa 20.12.08
19.30 Uhr - Kino - Leningrad Cowboys
Go America, Aki Kaurismäki, SF/S 1989
21.30 Uhr - Kino - Leningrad Cowboys
Meet Moses, Aki Kaurismäki, SF/D/F 1994
23.00 Uhr - Frauenraum - Eisschmelze
Vol. 2 mit SCANDAL! (ZH), DJ`s Anne Air, Eli Verveine und Nat
und DJ ELfERich (BE). Visuals: Die Taucherin (LU)
23.00 Uhr - Dachstock - Dachstock
Darkside:
Ed Rush (Virus Rec/UK), Deejaymf (cryo.ch), VCA (Biotic Rec/CH), Silent
Extent (Close to Death Rec/CH), Kenobi (drumandbass.ch)
So 21.12.08
19.00 Uhr - Tojo - Öffentliche Probe: Missing Pieces von
Nachtregentrommler. Regie: Christian Valerius.
Infos: www.reitschule.ch
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RETTET DEN BUND
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Rundmail 16.12.08
Subject: Rettet den Bund
Von: Jäggi Simon simon.jaeggi@derbund.ch
Werte Damen und Herren,
bei einigen wars kürzlich, bei anderen ist es länger her -
aber ich
hatte irgendeinmal Kontakt mit Ihnen im Zusammenhang mit einem Artikel
im "Bund".
Bestimmt haben sie mitbekommen, dass "Der Bund" arg gefährdet ist,
nach
158 Jahren zu verschwinden. Gerne würde ich Sie darauf hinweisen,
dass
sich in den letzten Tagen das externe Komitee "Rettet den Bund"
formiert hat. Sollte Ihnen unsere Zeitung am Herzen liegen, können
Sie
dort eine Petition unterzeichnen. Ihre Stimme kann uns helfen!
www.rettet-den-bund.ch
Freundliche Grüsse, Simon Jäggi
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ANTI-WEF-DEMOS JAN 08
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bernerzeitung.ch 16.12.08
Polizeieinsatz bei Anti-WEF-Demo nicht beanstandet
Der umstrittene Polizeieinsatz an der Anti-WEF-Demo vom 19. Januar 2008
in Bern ist laut der Oberaufsichtskommission (OAK) des Grossen Rats
nicht zu beanstanden. Dass die Infrastruktur für die über 200
Festgenommenen ungenügend gewesen sei, hänge mit dem
kurzfristigen
Verbot der zuerst bewilligten Kundgebung zusammen.
Die Gruppierungen "grundrechte.ch" und "augenauf Bern" hatten nach den
Anti-WEF-Kundgebungen vom 19. und 26. Januar 2008 die
Oberaufsichtskommission (OAK) des Grossen Rats (Kantonsparlament)
ersucht, den Polizeieinsatz wie auch einzelne Vorkommnisse zu
überprüfen. Sie prangerten bei der ersten Kundgebung neben
willkürlichen Verhaftungen vor allem das Prozedere in den
Sammelstellen
als erniedrigend und menschenverachtend an. So seien Wasser, Nahrung
wie auch Toilettengänge verweigert worden. Auch seien Personen bis
zu
zehn Stunden angehalten worden. Laut "augenauf Bern" mussten sich zudem
viele Personen bei der Durchsuchung ganz oder teilweise entkleiden und
wurden systematisch fotografiert. Insgesamt seien über 250
Personen
festgenommen worden, ohne dass es zu irgendeinem Zeitpunkt zu
gewalttätigen Ausschreitungen gekommen sei.
Die OAK nahm nun vor allem zur Kundgebung vom 19. Januar Stellung, die
von einem rekordverdächtigen Polizeiaufgebot begleitet war: Laut
Kommission konnte die Polizei auf Grund der nachrichtendienstlichen
Erkenntnisse Gewalt nicht ausschliessen. Es sei ihr gelungen, die
öffentliche Ordnung zu sichern und die gesetzlichen Vorgaben zu
erfüllen. In Bezug auf die Verhältnismässigkeit des
Einsatzes verweist
die OAK auf das latente Gewaltpotenzial, die von Einzelnen
mitgeführten
Gegenstände und die Probleme bei der Anhaltung und Identifizierung
von
Personen in der am Samstagnachmittag belebten Innenstadt.
Laut Kommission musste die Polizei zudem organisatorisch umdisponieren,
nachdem die vorerst bewilligte Kundgebung kurzfristig verboten wurde.
"Dies hat dazu geführt, dass die Infrastruktur der Sammelstellen
für
Festgenommene ungenügend war. Dadurch ergab sich für die
Festgehaltenen
teilweise eine schwierige Situation", hält die OAK fest. Bereits
für
die bewilligte Kundgebung eine Woche später seien die Mängel
aber
weitgehend behoben worden. Insgesamt habe das Vorgehen der Polizei
innerhalb des ihr zustehenden Ermessenspielraums gelegen und sei
deshalb nicht zu beanstanden. Die Handlungsweise der Polizei sei
"nachvollziehbar".
Auf "kontroverse Einzelfälle" ging die Kommission unter Verweis
auf
ihren Zuständigkeitsbereich nicht ein. Die OAK verweist zugleich
auf
die von Regierungsstatthalterin Regula Mader erarbeiteten 26
Empfehlungen für Verbesserungen. In 17 Fällen sei die
Kantonspolizei
bereit, diese zu berücksichtigen, in sechs Fällen seien die
rechtlichen
Grundlagen noch nicht vorhanden. Konkrete Verbesserungen im Hinblick
auf künftige vergleichbare Vorkommnisse seien damit eingeplant.
(rue/ap)
---
derbund.ch 16.12.08
Polizei hat Regeln eingehalten
Bei ihrem Einsatz an den Anti-WEF-Kundgebungen vom 19. und 26. Januar
2008 habe die Polizei "nachvollziehbar gehandelt". Zu diesem Schluss
kommt die Aufsichtskommission des Grossen Rates in ihrer
Überprüfung.
Die Gruppierungen "grundrechte.ch" und "Augenauf Bern" hatten nach den
Anti-WEF-Kundgebungen vom 19. und 26. Januar 2008 die
Oberaufsichtskommission (OAK) des Grossen Rates ersucht, das Vorgehen
der Polizei beziehungsweise einzelne Vorkommnisse einer Prüfung zu
unterziehen. Dies schreibt die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung
vom Dienstag.
Als parlamentarisches Organ der Oberaufsicht kann die OAK allerdings
nicht kontroverse Einzelfälle behandeln, sondern bloss
Prüfungen und
Beurteilungen mit Bezug auf Gesetzmässigkeit,
Zielkonformität,
Verhältnismässigkeit und Wirksamkeit des staatlichen Handelns
vornehmen.
Mit Gewalt gerechnet
Zur Diskussion standen insbesondere die Vorkommnisse anlässlich
der
unbewilligten Kundgebung vom 19. Januar 2008. Gestützt auf
nachrichtendienstliche Erkenntnisse mussten die politischen
Verantwortlichen davon ausgehen, dass es zu Gewaltausbrüchen
kommen
werde.
Die Polizei habe die Aufgabe gehabt, die öffentliche Ordnung zu
sichern
und erhebliche Straftaten zu verhindern. Dies sei ihr gelungen, und sie
habe somit die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, so der Schluss der
OAK.
Die Kommission kam zum Schluss, dass für die Handlungen der
Polizei
eine gesetzliche Grundlage vorhanden gewesen sei.
Einsatz war "verhältnismässig"
Bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit des
Polizeieinsatzes seien
auch die besonderen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: das
latente
Gewaltpotential, die von einzelnen Demonstrierenden mitgeführten
Gegenstände, die Schwierigkeiten der Anhaltung und
Identitätsfeststellung im Kontext der belebten Innenstadt an einem
Samstagnachmittag sowie die Notwendigkeit von organisatorischen
Umdispositionen angesichts des kurzfristig ausgesprochenen Verbots
einer zunächst bewilligten Kundgebung.
All dies habe dazu geführt, dass die Infrastruktur der
Sammelstellen
für Festgenommene ungenügend gewesen seien. Dadurch ergab
sich für die
Festgehaltenen teilweise eine schwierige Situation. Bereits für
die
bewilligte Kundgebung vom 26. Januar 2008 konnte die Polizei diese
Mängel aber laut OAK weitgehend beheben.
In Würdigung der erwähnten Rahmenbedingungen gelangte die OAK
zur
Auffassung, dass das Vorgehen der Polizei sich innerhalb des ihr
zustehenden Ermessenspielraums lag und deshalb nicht zu beanstanden sei.
Verbesserungen vorgenommen
Bei beiden Kundgebungen war teilweise die Berner
Regierungsstatthalterin Regula Mader zugegen. In einem Bericht zuhanden
der Kantonspolizei gab sie insgesamt 26 Empfehlungen für
Verbesserungen
ab. Für deren 6 sind derzeit die rechtlichen Grundlagen noch nicht
vorhanden; in 17 Fällen ist die Kantonspolizei bereit, die
Empfehlung
zu berücksichtigen. Damit sind nach Auffassung der OAK konkrete
Verbesserungen im Hinblick auf künftige vergleichbare Vorkommnisse
eingeplant. (el/pd)
---
be.ch 16.12.08
Medienmitteilung des Kantons Bern
Oberaufsichtskommission zu Polizeieinsatz bei den
Anti-WEF-Kundgebungen: Handlungsweise der Polizei ist nachvollziehbar
(16.12.2008)
Bei ihrem Einsatz an den Anti-WEF-Kundgebungen vom 19. und 26. Januar
2008 hat die Polizei unter Berücksichtigung der Ausgangslage und
der
konkreten Rahmenbedingungen nachvollziehbar gehandelt. Zu diesem
Schluss kommt die Oberaufsichtkommission (OAK) des Grossen Rates, die
zwei Eingaben zu behandeln hatte.
Die Gruppierungen "grundrechte.ch" und "augenauf Bern" hatten nach den
Anti-WEF-Kundgebungen vom 19. und 26. Januar 2008 die
Oberaufsichtskommission (OAK) des Grossen Rates ersucht, das Vorgehen
der Polizei bzw. einzelne Vorkommnisse einer Prüfung zu
unterziehen.
Als parlamentarisches Organ der Oberaufsicht kann die OAK allerdings
nicht kontroverse Einzelfälle behandeln, sondern bloss
Prüfungen und
Beurteilungen mit Bezug auf Gesetzmässigkeit,
Zielkonformität,
Verhältnismässigkeit und Wirksamkeit des staatlichen Handelns
vornehmen.
Zur Diskussion standen insbesondere die Vorkommnisse anlässlich
der
unbewilligten Kundgebung vom 19. Januar 2008. Gestützt auf
nachrichtendienstliche Erkenntnisse mussten die politisch
Verantwortlichen von einem Verlauf ausgehen, bei dem Gewaltanwendung
nicht auszuschliessen war. Die Polizei hatte deshalb die Aufgabe, die
öffentliche Ordnung zu sichern und erhebliche Straftaten zu
verhindern.
Dies ist ihr gelungen, und sie hat somit die gesetzlichen Vorgaben
erfüllt. Die OAK gelangte nach ihren Abklärungen zur
Festellung, dass
für die Handlungen der Polizei eine gesetzliche Grundlage
vorhanden
war. Bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit des
Polizeieinsatzes
sind die besonderen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, wie das
latente Gewaltpotential, die von einzelnen Demonstrierenden
mitgeführten Gegenstände, die Schwierigkeiten der Anhaltung
und
Identitätsfeststellung im Kontext der belebten Innenstadt eines
Samstagnachmittags sowie die Notwendigkeit von organisatorischen
Umdispositionen angesichts des kurzfristig ausgesprochenen Verbots
einer zunächst bewilligten Kundgebung. Dies hat dazu geführt,
dass die
Infrastruktur der Sammelstellen für Festgenommene ungenügend
war.
Dadurch ergab sich für die Festgehaltenen teilweise eine
schwierige
Situation. Bereits für die bewilligte Kundgebung vom 26. Januar
2008
konnte die Polizei diese Mängel weitgehend beheben. In
Würdigung der
erwähnten Rahmenbedingungen gelangte die OAK zur Auffassung, dass
das
Vorgehen der Polizei sich innerhalb des ihr zustehenden und situativ
wahrzunehmenden Ermessenspielraums lag und deshalb nicht zu beanstanden
ist.
Bei beiden Kundgebungen war teilweise die Berner
Regierungsstatthalterin Regula Mader zugegen. In einem Bericht zuhanden
der Kantonspolizei gab sie insgesamt 26 Empfehlungen für
Verbesserungen
ab. Für deren 6 sind derzeit die rechtlichen Grundlagen noch nicht
vorhanden; in 17 Fällen ist die Kantonspolizei bereit, die
Empfehlung
zu berücksichtigen. Damit sind nach Auffassung der OAK konkrete
Verbesserungen im Hinblick auf künftige vergleichbare Vorkommnisse
eingeplant.
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PROTECTAS INNENSTADT
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BZ 16.12.08
Gewerbe prüft grossen Protectas-Einsatz
Von azu.
Berncity spielt mit dem Gedanken, die Protectas in der ganzen
Innenstadt für Ruhe und Ordnung sorgen zu lassen.
Weil die Gewerbler und Anwohner der Aarbergergasse nicht mehr
länger
das "Auffangbecken der städtischen Drogenpolitik" sein wollten,
griffen
sie im Oktober zur Selbsthilfe: Einen Monat lang liessen sie - auf
eigene Rechnung - die privaten Sicherheitsleute der Protectas
patrouillieren (wir berichteten). Dies, weil die Drogenszene ausserhalb
der Öffnungszeiten des nahen Fixerstüblis an der
Hodlerstrasse
regelmässig in die Aarbergergasse ausweicht.
Die Proctectas-Patrouillen hätten die Situation deutlich
verbessert,
resümierte nach dem einmonatigen Versuch Bernhard Hüsser,
Wirt im
"Moléson" und Wortführer der Aarbergergässler. Doch
Hüsser hat bereits
damals darauf hingewiesen, dass so die Probleme bloss in andere Gassen
verschoben würden.
Bis 500'000 Franken teuer
Gemäss Medienberichten trägt sich darum die
Innenstadtorganisation
Berncity mit dem Gedanken, die Protectas quasi fläckendeckend
patrouillieren zu lassen. "Das Ganze ist noch nicht spruchreif",
betonte gestern Berncity-Geschäftsführer Martin Bühler.
Er werde Ende
Januar, nach dem Weihnachtsgeschäft, mit Geschäftsinhabern
"Vorabklärungen" treffen.
Bühler zeigt sich ob der Realisierbarkeit eher skeptisch:
"Tägliche
Protectas-Patrouillen von der Nydegg bis zum Bahnhof wären sehr
teuer."
Er rechnet mit Kosten von 250'000 bis 500'000 Franken pro Jahr.
Berncity wäre auf Sponsoren oder auf einen Beitrag der Stadt
angewiesen. Das gerade Letzteres nicht realistisch ist, weiss auch
Bühler. Sein Fazit deshalb: "Es wird relativ schwierig sein, eine
solche Aktion aufzuziehen." Er werde jetzt erst einmal mit dem neuen
städtischen Polizeidirektor Reto Nause zusammensitzen.
Kein Geld von der Stadt
Der scheidende Polizeidirektor Stefan Hügli stellt sich nicht
grundsätzlich gegen den Einsatz von privaten Sicherheitsfirmen:
"Wir
arbeiten ja stark mit Sicherheitsfirmen zusammen, etwa bei der
Drogenanlaufstelle." Dafür gebe die Stadt auch viel Geld aus. Was
ihn
an der Aktion der Aarbergergässler gestört habe, sei, dass
sie nicht
mit der Stadt koordiniert war.
Eines ist für Hügli klar: "Ein zusätzliches finanzielles
Engagement der
Stadt kommt nicht in Frage." Die Sicherheitsdienstleistungen
würden
durch den Ressourcenvertrag mit der Kantonspolizei abgedeckt.
Kritik am Stadtrat
Berncity-Geschäftsfüher Bühler wundert sich über
die "unterschiedlichen
Wahrnehmungen" von Stadt einerseits und Gewerblern andererseits. Die
Stadt wolle das Problem nicht wahrhaben. In dem Zusammenhang kann er
auch den Entscheid des Stadtrats gegen längere Öffnungszeiten
beim
Fixerstübli "überhaupt nicht nachvollziehen". Denn für
die Gewerbler
sei klar: "Es muss etwas gehen."
---
gbbern.ch 16.12.08
Keine privaten Sicherheitsdienste für die "öffentliche
Ordnung"
Wie die Zeitung "Der Bund" vom 15. Dezember 08 berichtet, engagierte
die Interessengemeinschaft Aarbergergasse (IGA) im Oktober vergangenen
Jahres versuchsweise und auf eigene Kosten eine Patrouille der
Protectas, die "für Ruhe und Ordnung in der Strasse" zu sorgen
hatte.
Dieser Auftrag erfolgte ohne, dass dafür eine rechtliche Grundlage
seitens der Stadt Bern besteht. Nun plant Berncity gar die
flächendeckende Überwachung der Innenstadt durch private
Sicherheitskräfte und bittet die Stadt sogar um finanzielle
Unterstützung.
Die Sorgen und Ängste der GewerblerInnen sind ernst zu nehmen. Die
Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit ist aber
einzig und
allein bei der Polizei. Denn "Sicherheit" ist eine staatliche
Kernaufgabe, das staatliche Gewaltmonopol ein Wesensmerkmal jedes
modernen Staates. Der Auslagerung von polizeilichen Aufgaben an private
Sicherheitsfirmen sind daher enge Grenzen gesetzt, insbesondere wenn
die Aufgabenerfüllung mit der Anwendung von Zwang verbunden ist
oder
Ermessensentscheide getroffen werden müssen.. Zu diesem Schluss
kommt
der Rechtsprofessor Walter Kälin in einem Gutachten für den
Verband der
Schweizerischen Polizeibeamten (VSPB) von 2006.
Auch der neu gewählte SUE-Vorsteher Gemeinderat Reto Nause ist der
Meinung, dass "Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe ist, die man
nicht privatisieren sollte". Es ist erfreulich, dass der Gemeinderat
einem solchen Unterfangen mit Ablehnung begegnet. Umso mehr erstaunt
es, dass solche "Selbsthilfe", wie sie die IGA organisiert hat,
überhaupt möglich war.
Das Grüne Bündnis wendet sich gegen jegliches Engagement von
privaten
Sicherheitsdiensten auf öffentlichem Stadtboden und wird in der
ersten
Stadtratsitzung im neuen Jahr einen Vorstoss einreichen. Der
Gemeinderat soll seine Haltung klarstellen und darlegen, ob und wie
solche Einsätze mit den rechtlichen Grundlagen übereinstimmen
bzw.
gesetzeswidrig sind.
Hasim Sancar, Co-Fraktionspräsident GB/JA!
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NOTHILFE
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20min.ch 16.1.08
Prekäre Lage der abgewiesenen Asylbewerber
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisiert die Nothilfepraxis
der
Kantone. Besonders problematisch sei die Lage im Tessin. In Verletzung
der Bundesverfassung würden Personen, die nicht als verletzlich
eingestuft werden, keine Nothilfe gewährt.
Allgemein sei die Lage der abgewiesenen Asylsuchenden, die keine
Sozialhilfe erhalten, prekär. Nicht selten würden die
Betroffenen
weniger als acht Franken pro Tag erhalten, teilte die
Flüchtlingshilfe
am Dienstag mit.
Die Flüchtlingshilfe wirft den Kantonen weiter vor, die
Bedürfnisse von
verletztlichen Personen zu ignorieren. So komme es vor, dass eine
alleinstehende Frau mit lauter unbekannten Männern in einer
Zivilschutz-Unterkunft untergebracht werde.
Auch würden einzelnen Asylsuchenden vor dem Ablauf der gesetzten
Ausreisefrist die Sozialhilfe gestrichen. Der Bericht der
Flüchtlingshilfe fusst auf einer Umfrage in allen Kantonen von
Juli bis
November.
Quelle: SDA/ATS
---
osar.ch
Medienmitteilung Bern, 16. Dezember 2008
Willkür in der Nothilfe
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH präsentiert einen
neuen Bericht
zum Sozialhilfe-Ausschluss von abgewiesenen Asylsuchenden. Der Bericht
zeigt auf, dass beträchtliche Unterschiede in der Nothilfepraxis
der
Kantone bestehen. Zu häufig wird mit den besonders verletzlichen
Personen nicht in angemessener Weise umgegangen. Die SFH fordert die
Kantone auf, den Handlungsspielraum, den ihnen die Gesetzgebung
ermöglicht, zu nutzen, um übermässige Härten zu
vermeiden.
Der Bericht der SFH fusst auf einer Umfrage in allen Kantonen. Er
bringt ans Licht, dass überall auf Anfrage Nothilfe gewährt
wird,
jedoch in sehr unterschiedlicher Form. Diese Ungleichheiten treffen die
abgewiesenen Asylsuchenden zufällig, je nachdem welchem Kanton sie
zugewiesen worden sind. Besonders problematisch ist die Situation im
Kanton Tessin, wo Personen, die als nicht verletzlich eingestuft
werden, keine Nothilfe gewährt wird - eine Verletzung der
Bundesverfassung.
Kümmerliche Nothilfe
Generell bringt die Nothilfe äusserst prekäre
Lebensbedingungen mit
sich. Nicht selten beläuft sich der zur Verfügung gestellte
Betrag für
Nahrung und Hygieneartikel auf weniger als acht Schweizer Franken pro
Tag. In manchen Kantonen, müssen die betroffenen Personen ihre
Unterkunft sogar im Winter tagsüber verlassen. Die
Bedürfnisse von
besonders verletzlichen Personen werden allzu häufig ignoriert. So
kommt es vor, dass eine alleinstehende Frau mit lauter unbekannten
Männern in einer Zivilschutz-Unterkunft untergebracht wird. Der
Kanton
Bern verbietet es Kindern, die Nothilfe beziehen, sogar, die Schule zu
besuchen. Personen, deren Asylgesuch erneut geprüft wird und die
daher
bis auf weiteres in der Schweiz bleiben dürfen, befinden sich in
einer
besonders schizophrenen Lage: Sie müssen zum Teil mehrere Monate
von
der Nothilfe leben. Dies ist unhaltbar, ist ihr Aufenthalt doch legal.
Ebenso geschieht es, dass Asylsuchende vor Ablauf der gesetzten
Ausreisefrist von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden.
Handlungsspielraum nutzen
Die SFH fordert die Kantone auf, die Möglichkeit, abgewiesene
Asylsuchende von der Sozialhilfe auszuschliessen, mit
Zurückhaltung
anzuwenden. Personen, die besonders verletzlich oder bereit sind,
freiwillig auszureisen, sollen nicht von der Not-hilfe leben
müssen.
Die Kantone sollen vom Handlungsspielraum, der ihnen die Gesetzgebung
gibt, Gebrauch machen, um übermässige Härten zu
vermeiden.
---
Schweizerische Flüchtlingshilfe 15.12.08
Nothilfe für abgewiesene Asylsuchende
Überblick zur Ausdehnung des Sozialhilfestopps
http://www.osar.ch/2008/12/16/report_urgence?appendLang=fr
(PDF, 107 Seiten)
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TASER
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amnesty.ch 12.08
Auszeit für Elektroschockwaffen nötig
USA: 334 Todesfälle beim Einsatz von Tasern
Die Behauptung der Industrie, Taser seien keine tödlichen Waffen,
hält
einer gründlichen Überprüfung nicht stand. Zwischen 2001
und August
2008 starben in den USA 334 Menschen nach einem Taser-Einsatz. Das
ergibt ein neuer Bericht von Amnesty International. Die Verwendung von
Tasern muss stark eingeschränkt oder ausgesetzt werden.
"Taser-Pistolen sind keine ‹nicht-tödliche Waffen›, wie oft
behauptet
wird", erklärt Denise Graf, Polizeiexpertin und Juristin der
Schweizer
Sektion von Amnesty International. Graf nahm vergangene Woche in
Lausanne an einem Podiumsgespräch mit dem
Geschäftsführer von Taser
France teil. "Elektroschockwaffen können töten. Sie
dürfen nur als
letztes Mittel zum Einsatz kommen. Das Problem mit Tasern besteht
darin, dass sie von Natur aus zu Missbräuchen verleiten. Die Waffe
ist
handlich, leicht zu bedienen und fügt starken Schmerz zu, ohne
grosse
Spuren zu hinterlassen", sagt Graf.
Die Studie vom Amnesty International stützt sich auf 98 Autopsien
und
kommt zum Schluss, dass 90 Prozent der nach einem Taser-Einsatz
Verstorbenen nicht bewaffnet waren und von ihnen keine unmittelbare
Bedrohung ausging. Die Personen waren oft wiederholten und anhaltenden
Stromstössen ausgesetzt - deutlich länger als die "normalen"
Elektroschocks von 5 Sekunden. In machen Fällen wurde ein weiterer
Stromstoss verabreicht, weil die Zielperson nach dem ersten Einsatz
paralysiert war und nicht auf Anweisungen reagiert hatte.
Auch gegen Kinder und schwangere Frauen eingesetzt
In mindestens sechs Todesfällen wurde ein Taser gegen Menschen mit
neurologischen Problemen eingesetzt. Beispielsweise gegen einen Arzt,
der nach einem Autounfall einen epileptischen Anfall erlitt. Er starb
nach mehreren Stromstössen, nachdem er, verwirrt und benommen, den
Befehlen der Polizisten nicht nachkam.
Die Polizei setzte Taser-Pistolen auch gegen Kinder, schwangere Frauen
und Menschen mit Altersdemenz ein. In Florida erhielt im März 2008
ein
Mädchen mit Lernstörungen einen Stromstoss, nachdem es einen
Polizisten
ins Gesicht geschlagen hatte. Der Polizist war in die Schule gerufen
worden, weil das Mädchen verstört war, Stühle und Tische
herumwarf und
das Personal anspukte.
In den meisten der untersuchten 334 Todesfälle spielten weitere
Faktoren wie Drogen eine Rolle. Trotzdem kamen GerichtsmedizinerInnen
und Justizbehörden zum Schluss, dass die Stromstösse von
Tasern in
mindestens 50 Fällen direkt oder indirekt zum Tod führten.
"Amnesty
International ist sehr besorgt über die Tatsache, dass man den
breiten
Einsatz von Elektroschockwaffen bewilligt hatte, bevor die
möglichen
Folgewirkungen rigoros und von unabhängigen Studien geprüft
wurden",
erklärt Denise Graf.
---
Dossier Taser Amnesty Schweiz
Elektroschockwaffen: Tödliche Spannung
http://www.amnesty.ch/de/themen/schweiz/taser
---
Amnesty International Dezember 2008
"Less than lethal"
The Use of Stun Weapons in US Law Enforcement
http://www.amnesty.ch/de/aktuell/news/2008/taser-bericht/0812-ai-taser-report.pdf/download
(PDF, 130 Seiten)
-------------------------
ANTI-ATOM
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www.anti-atom.ch
Schrottreaktor AKW Mühleberg - Der Stand der Dinge
Infoveranstaltung mit Jürg Joss von Fokus Anti-Atom (vormals
"Aktion Mühleberg stilllegen" - Amüs) http://www.fokusantiatom.ch
Mittwoch, 17.12.2008, 20:00
Infoladen Reitschule Bern
17 km von Bern entfernt liegt Mühleberg, eine beschauliche und
diskrete
Gemeinde im Westen von Bern, auf die man stösst, wenn man mit dem
Fahrrad aareabwärts und den Wohlensee entlang fährt. Folgt
man dann der
Fortsetzung der Aare, stösst man bald auf einen
Gebäudekomplex - das
AKW Mühleberg.
Der Schrottreaktor mit Rissen im Kernmantel wurde am 6.11.1972 in
Betrieb genommen. Obwohl gegen das Gesuch um unbefristete
Betriebsbewilligung diesen Sommer fast 1900 Einsprachen eingingen und
trotz der AKW-kritischen Haltung der näheren und weiteren Umgebung
halten die BetreiberInnen (BKW Energie AG) an ihren Neubauplänen
für
den Nachfolge-Reaktor Mühleberg II fest.
Höchste Zeit also, dass wir hier in der atomaren
"Notfall-Alarmzone 2"
unser Wissen über den Risiko-Reaktor Mühleberg auffrischen.
Flyer/Plakat:
http://www.anti-atom.ch/reitschule/antiatom/08-12-17-Schrottreaktor.pdf
Anti-Atom-Kollektiv Bern
http://www.anti-atom.ch
Fokus Anti-Atom
www.fokusantiatom.ch
---
Bund 16.12.08
Beschwerden gegen Bewilligungsverfahren
AKW Mühleberg Das Gesuch um eine unbefristete Betriebsbewilligung
des
Kernkraftwerks Mühleberg muss eine weitere Hürde nehmen:
Mehrere
Anwohner haben beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen das
Bewilligungsverfahren eingereicht. Wie die Vereinigung "Fokus
Anti-Atom" gestern mitteilte, verlangen die Beschwerdeführer
Einsicht
in Originaldokumente der Kraftwerksbetreiberin BKW Energie AG.
Die BKW ersucht beim Bund um Aufhebung der Befristung des Betriebs auf
2012. Im Juli hatte das Bundesamt für Energie das Gesuch
öffentlich
aufgelegt. Daraufhin sind 1900 Einsprachen eingegangen ("Bund" vom 19.
Juli). Nun wehren sich die Atom-Gegner aber nicht nur gegen die
Aufhebung der Befristung, sondern auch gegen das Verfahren an sich. Es
sei "kein einziges sicherheitstechnisches Dokument" publiziert worden,
wie dies bei solchen Verfahren üblich sei, schreibt "Fokus
Anti-Atom"
in einer Mitteilung. Dies sei "skandalös". Die Vereinigung fordert
nun
volle Einsicht in die originalen Sicherheitsdokumente der BKW. (rw)
--
Solothurner Tagblatt 16.12.08
AKW Mühleberg
Rechtsstreit um Akten
Anwohner des AKW Mühleberg verlangen mit einer Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht die Herausgabe von Akten.
Mehrere Anwohner des Atomkraftwerks Mühleberg wehren sich dagegen,
dass
der Bund im Verfahren um die Aufhebung der Befristung der
Betriebsbewilligung für das AKW keine Originaldokumente der BKW
veröffentlicht. Sie fordern die Herausgabe von
sicherheitstechnischen
Akten. Die Personen hätten beim zuständigen Bundesamt
Einsicht in die
Dokumente verlangt, um ihre Einsprache gegen die Atomrisiken des AKW
begründen zu können, teilte die Organisation Fokus Anti-Atom
gestern
mit. Der Bund habe aber mit Verweis auf den Sabotage- und Terrorschutz
und das Geschäftsgeheimnis lediglich einen eingeschränkten
Einblick
gewährt. Die Organisation hegt den Verdacht, dass die BKW gar
keinen
öffentlichen Sicherheitsbericht verfasst habe.
drh
---
bernerzeitung.ch 15.12.08
AKW Mühleberg: Anwohner reichen Beschwerde ein
Von asu
Mehrere Privatpersonen aus der "Zone 1" haben beim
Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht. Darin beschweren
sich die Anwohner des AKW Mühleberg darüber, dass im
Bewilligungsverfahren keine Originaldokumente der BKW
veröffentlicht
wurden.
Die Aktivisten der Zone 1 betrachten es als "skandalös", dass die
Bundesbehörde "kein einziges" sicherheitstechnisches Dokument der
BKW
publizierte, wie dies in gängigen Atomverfahren der Fall ist. Sie
verlangen Einsicht in eine Reihe nicht veröffentlichter Dokumente
um
ihre Einsprache gegen die Atom-Risiken des AKW Mühleberg
begründen zu
können, wie es in einer Mitteilung von "Fokus Anti-Atom" heisst.
Im Zentrum der Beschwerde steht der Gedanke "Ohne Akten keine Fakten".
Konkret handelt es sich um die Forderung, Einsicht in sämtliche
Unterlagen zu erhalten, welche nicht unter den Sabotage- und
Terrorschutz fallen.
Seitens der Beschwerdenführer besteht der Verdacht, dass die BKW
gar
keinen öffentlichen Sicherheitsbericht verfasst haben und die
Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernkraftwerke lediglich
Einsicht
in die Betriebsdokumentation hatte. Zu diesem Vorwurf wollte die BKW
keine Stellung nehmen. Über die Forderung nach Akteneinsicht sei
man
jedoch in Kenntnis, bestätigte Mediensprecher Sebastian Vogler
gegenüber bernerzeitung.ch.
Der Entscheid über die Veröffentlichungen der genannten
Dokumente läge
zudem bei den Behörden, etwa der Hauptabteilung für die
Sicherheit der
Kernkraftwerke (HSK) und dem Bundesamt für Energie (BFE). Die
Verantwortung der BKW beschränke sich darauf, das AKW zu
betreiben, so
Vogler. (Bernerzeitung.ch/Newsnetz)
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Tagesanzeiger 16.12.08
Willkommen im sichersten Atomkraftwerk der Welt
Im österreichischen Zwentendorf steht ein Kernkraftwerk, das sogar
AKW-Gegner gut finden - es ist nie in Betrieb genommen worden. Als das
Land vor 30 Jahren gegen AKW stimmte, war es schon fertig gebaut. So
steht es heute noch.
Von Bernhard Odehnal, Zwentendorf
"Bitte, hier durch - und immer dicht hinter mir bleiben!" Johann
Fleischer zwängt sich durch eine Schleuse, vorbei an schwarzen
Ventilsteuerungen und silbern glänzenden Rohrleitungen: "Dieses
Gebäude
hat 1050 Räume und kein einziges Fenster. Wenn Sie verloren gehen,
müssen Sie lange auf Hilfe warten." Weiter geht es durch enge
Gänge im
Neonlicht, dann mit einem Lastenaufzug auf 39 Meter Höhe. Eine
Stahltüre öffnet sich und gibt den Blick in eine Halle mit
einem
riesigen Loch in der Mitte frei: das Herzstück des Kraftwerks, der
Kernreaktor. Neben dem Loch liegt auf einer Seite der 60 Tonnen schwere
Reaktordeckel. Auf der anderen Seite stellt sich Fleischer vor eine
Schautafel: "Dort wären die Steuerstäbe eingefahren worden,
hier hätte
die Kernreaktion stattgefunden." In einfachen Sätzen
erläutert der
Kraftwerkswärter die Funktionsweise eines Siedewasserreaktors.
Ungewöhnlich ist nur, dass er in der unwahrscheinlichen
Möglichkeitsform spricht.
480 Brennstäbe waren schon geliefert
Eine andere Form wäre hier jedoch nicht möglich:
Österreichs einziges
AKW ist das unwahrscheinlichste Atomkraftwerk der Welt. Ein Unikum in
der Industriegeschichte: gebaut ab 1971 nahe der Ortschaft Zwentendorf
an der Donau, fertig gestellt 1978. Sogar die 480 Brennstäbe waren
schon geliefert, die im Reaktor das Wasser auf 4000 Grad hätten
erhitzen sollen. Doch in Betrieb ging "Zwentendorf" nie. Der
sozialistische Bundeskanzler Bruno Kreisky gab den Protesten gegen das
Kraftwerk nach und liess das Volk abstimmen. Und die Österreicher
sagten am 5. November 1978 Nein zur friedlichen Nutzung der
Kernenergie. Es war die erste Volksabstimmung in der Zweiten Republik,
und sie brachte der Regierung eine denkbar knappe Niederlage: 49,53
Prozent Ja-Stimmen gegen 50,47 Prozent Nein-Stimmen. Dennoch beschloss
das Parlament im Dezember 1978 ein "Atomsperrgesetz", 12 Jahr
später
wurde es in den Verfassungsrang gehoben. Damit ist Österreich das
einzige Land Europas, dessen Verfassung die Errichtung und den Betrieb
von Kernkraftwerken untersagt. Das aber dennoch ein Kernkraftwerk
besitzt, und zwar "das sicherste Kernkraftwerk der Welt", wie die
Österreicher gerne über das AKW Zwentendorf scherzen: "Denn
es ging
niemals in Betrieb."
Johann Fleischer führt weiter durch "sein" Kraftwerk, öffnet
eine Luke
im Bauch des Reaktors. Im Betrieb wäre dieser Raum mit
Kühlwasser
gefüllt worden, dicke Rohre hängen von der Decke, bizarre
Auslaufstutzen ragen in die Finsternis. Es braucht nicht viel Fantasie,
um sich hier den smarten Meisterspion James Bond vorzustellen, wie er
seine gefangene Partnerin in letzter Sekunde aus dem Reaktor rettet,
bevor Mr. Evil ein Ventil öffnet, um alle ertrinken zu lassen. Hat
Fleischer bei seinen Inspektionsgängen manchmal solche Visionen?
Das
behält er lieber für sich und murmelt etwas von "ganz
normaler Arbeit".
Natürlich weiss er, dass das nicht stimmt. Dass er einen sehr
ungewöhnlichen und auch sehr einsamen Arbeitsplatz hat. Jeden Tag
dreht
er alleine seine Runden durch das Kraftwerk, kontrolliert Ventile,
bessert Rostflecken aus, lässt im Sommer die Gebläse laufen,
damit die
feuchten Wände trocknen. Durch die 1,6 Meter dicken Betonmauern
dringt
kein Geräusch, sein Mobiltelefon hat hier keinen Empfang.
Besucher werden selten durch das Kraftwerk geführt. Nur
anlässlich des
30. Jahrestages der Volksabstimmung wurden die Türen für
einige wenige
Interessierte geöffnet. Die übrige Zeit dient das
österreichische AKW
als Trainingsgelände für deutsche Kernkrafttechniker. Sie
können hier
Reparaturarbeiten üben, die sie im aktiven Atomkraftwerk schnell
und
präzise ausführen müssen, damit die Strahlenbelastung
gering bleibt.
Zwentendorf leiste "einen Beitrag zur Reaktorsicherheit in Europa",
sagt Fleischer. Wenn sich die deutschen Techniker dann zum Abschluss
der Schulung auf dem Dach des Kraftwerks zum Gruppenfoto aufstellen,
blicken sie auf einen rauchenden Schlot im Nachbarort. Als Ersatz
für
das stillgelegte AKW wurde in den 80er-Jahren ein mächtiges Kohle-
und
Gaskraftwerk errichtet.
Bis 1985 hofften Politik und Industrie, das AKW noch in Betrieb nehmen
zu können. Zwentendorf wurde konserviert. Das macht heute die
Zeitreise
in die 70er-Jahre möglich. Vom Aktenordner über Monitore,
Ventile bis
zu Plakaten, die sich über AKW-Gegner lustig machen ("Kraftwerk?
Bei
uns kommt der Strom aus der Steckdose"): Alles ist im Originalzustand.
Besonders gern zeigt Johann Fleischer in der Schaltzentrale das rote
Telefon, dessen Leitung direkt zum Bundeskanzler führte. Die rote
Farbe
ist abgewetzt, obwohl es nie einen Notfall gab. Aber offenbar
können
Besucher nicht widerstehen, den Hörer abzunehmen und zu lauschen,
ob
noch die brummende Stimme des 1990 verstorbenen Bruno Kreisky zu
hören
ist.
Nach dem Unfall im ukrainischen Reaktor Tschernobyl war das Kapitel
Kernkraft für die Österreicher endgültig abgeschlossen.
Zwentendorf
aber wird bestehen bleiben, schon weil ein Abbruch viel zu teuer
wäre.
Ausserdem bringt es heute Geld: Alles, was klein und brauchbar ist,
wird als Ersatzteil an die typengleichen deutschen Atomkraftwerke
Krümmel, Philippsburg und Brunsbüttel verkauft. Die Teile
können bis zu
90 000 Euro kosten, aber die Deutschen nehmen sie gerne: "Unsere
Bauteile sind bereits vom TÜV geprüft", erklärt
Fleischer, "die müssen
nicht erst genehmigt werden."
Die Ablehnung der Atomenergie ist heute ein Grundkonsens der
österreichischen Gesellschaft und der Politik - und die Basis
seltsamer
Allianzen: Im Protest gegen Atomkraftwerke in den östlichen
Nachbarländern verschwinden ideologische Unterschiede zwischen
Grünen
und Konservativen, Alternativen und Heimatverbänden, Greenpeace
und
Boulevardpresse. Stets schwingen alte Vorurteile gegen die slawischen
Nachbarn mit: Bedroht fühlen sich die Österreicher nur von
Reaktoren in
Tschechien und der Slowakei, nicht vom veralteten bayerischen AKW Isar
1. Dass die Schweiz drei Atomkraftwerke plant und nahe der
österreichischen Grenze nach einem Endlager sucht, regt
höchstens die
Vorarlberger auf.
Der nationale Schulterschluss gegen atomare Gefahren jenseits der
Grenzen überdeckt auch Österreichs wahres Problem: Seit etwa
fünf
Jahren kann die eigene Energieproduktion den Bedarf nicht mehr decken.
Dass der importierte Strom auch aus Atomkraftwerken kommt, wird von den
Energiekonzernen nur widerwillig zugegeben. Wie hoch der Anteil an
Atomstrom in Österreich ist, will niemand so genau wissen.
Schätzungen
bewegen sich zwischen fünf und zwanzig Prozent. Alternativen gibt
es
nicht: Die grossen Flüsse sind verbaut, der Bau neuer
Wasserkraftwerke
wird von Bürgerinitiativen blockiert. Auch Windkraftwerke stossen
auf
Widerstand der Bevölkerung. Einen Masterplan zum Energiesparen
haben
aber weder die neue Bundesregierung noch Bundesländer oder
Gemeinden.
Die Renaissance der Kernkraft in Europa wird resigniert zur Kenntnis
genommen.
Konzerte und Clubbing?
Für die 200 Techniker im AKW Zwentendorf war der Volksentscheid
von
1978 eine persönliche Katastrophe. Viele gingen danach nach
Deutschland
oder in die USA. Der Betriebsleiter beging Selbstmord. Alle Versuche,
für das riesige Gelände eine vernünftige Nachnutzung zu
finden, sind
seither gescheitert. Ein "Historypark" ebenso wie die Erzeugung von
Alternativenergie. Die Produktion eines Katastrophenfilms mit
Actionstar Dolph Lundgren über den Unfall in einem Kernkraftwerk
scheiterte, weil die Produktionsfirma pleite ging. Einige Jahre hatte
die Polizei im Verwaltungsgebäude ein Ausbildungszentrum. Ein
österreichischer Philosoph nannte Zwentendorf eine
"Zukunftsruine". Für
den Eigentümer, den Energiekonzern EVN, ist der Standort dennoch
wertvoll. Alleine schon weil das Areal als Kraftwerkstandort eingezont
ist. Vorerst aber möchte man die Räume so adaptieren, dass
zwischen
riesigen Kondensatoren und Portalkränen Konzerte und Clubbings
möglich
werden. Demnächst soll im Kraftwerk ein Ökologiepreis
vergeben werden.
Und auch die Errichtung einer Fotovoltaikanlage ist bereits genehmigt.
2009 könnte sie in Betrieb gehen. Und dann, hofft
Kraftwerkswärter
Fleischer, "wird in Zwentendorf doch noch Strom erzeugt".
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BIG BROTHER VIDEO
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NLZ 16.12.08
Zwölf neue Kameras zur Abschreckung
Wer auf dem Bahnhofplatz Ärger macht, spielt die Hauptrolle in
einem
Polizei- video: Kameras zeichnen alles auf. Sie liefern sogar nachts
scharfe Bilder.
Von Luca Wolf
Jetzt wird jeder Passant gefilmt, der über den Bahnhofplatz
läuft. Die
Bilder der insgesamt sechs neuen Kameras sie werden heute fertig
installiert , werden in die Einsatzzentrale der Stadtpolizei
übermittelt. Die Videoüberwachung soll abschreckend wirken
und
strafbare Handlungen wie Schlägereien und Diebstähle
verhindern sowie
Littering (Abfall liegen lassen) reduzieren. Zudem kann die Polizei bei
Vorfällen sofort eingreifen. Weiter dienen die Videos als
Beweismittel
bei der Strafverfolgung. "Im Extremfall kann ich mir vorstellen, dass
Fahndungsbilder von Gewalttätern veröffentlicht werden", sagt
die
Stadtluzerner Sicherheitsdirektorin Ursula Stämmer-Horst. Im
Herbst
2007 konnte die Polizei auf diese Weise fünf Chaoten eruieren, die
nach
einem FCL-Spiel am Bahnhof randalierten.
Videos sollen Schläger entlarven
Die Kameras können laut Daniel Deicher, Stabschef der
Sicherheitsdirektion, auch in der Nacht die Gesichter von Personen
deutlich erfassen. Passanten, die auf dem Bahnhofplatz bestohlen oder
verprügelt werden, können sich bei der Polizei melden. Diese
versucht
dann, auf den Videoaufzeichnungen die Täter zu eruieren. Wie lange
die
Aufzeichnungen gespeichert werden (in der Regel maximal 100 Tage) und
unter welchen Umständen sie weitergegeben werden dürfen, ist
im
Reglement über die Videoüberwachung gestgelegt. Der
Datenschutz sei
dadurch gesichert, sagt Stämmer. Die Videoüberwachung hat
jedoch auch
Grenzen. Bezüglich Leuten, die Abfall einfach liegen lassen, ist
klar:
"Die Polizei wird deswegen nicht ausrücken, sondern in erster
Linie
wegen Gewalttaten", sagt Stämmer. Sie hoffe jedoch auf eine
abschreckende Wirkung.
Linke befürchten Verlagerung
"Was die Kameras am Bahnhofplatz tatsächlich bringen, muss sich
erst
zeigen", dämpft Ursula Stämmer allzu grosse Erwartungen.
Anfang 2010
soll die Dissertation von Michael Zehnder von der Universität
Basel
vorliegen. Er wertet in Zusammenarbeit mit der Stadt, der Polizei, der
SIP (Sicherheit, Intervention, Prävention) und dem
Strasseninspektorat
die Erfahrungen mit den sechs Kameras aus. "Sein Bericht soll
aufzeigen, was sich am Bahnhof verändert hat", erklärt die
Sicherheitsdirektorin.
Linke Parteien und der Luzerner Datenschützer befürchten,
dass sich die
Probleme in andere Gebiete wie etwa das Inseli verlagern. Die
SP-Fraktion forderte deshalb in einem Postulat, dass die Wirksamkeit
der Videoüberwachung auch die Verlagerungsgefahr beachte.
Neue Kameras werden sonst nur noch im Stadthaus und im Stadthauspark
installiert. "Diese sind aufgrund des Personen- und Einbruchschutzes
erforderlich", schreibt die Stadt in einer Mitteilung. Zudem werden in
den nächsten Wochen die bestehenden Kameras auf der
Kapellbrücke,
Spreuerbrücke und am Polizeigebäude ersetzt. All diese
Arbeiten kosten
total 300 000 Franken und sollen bis Ende März abgeschlossen sein.
Die
Stadt will jährlich bekannt geben, wo und wie viele Videokameras
im
öffentlichen Raum im Einsatz sind.
Keine weiteren Kameras
Die Videoüberwachung ist am 1. Juni mit einem Ja-Stimmen-Anteil
von 70
Prozent vom Volk befürwortet worden. Das entsprechende Reglement
erlaubt dem Stadtrat, dort Videokameras zu installieren, wo er es
für
nötig hält. Laut Stämmer sind derzeit keine weiteren
Videoüberwachungen
geplant.
Infos über die Videoüberwachung auf www.stadtluzern.ch/video
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Zürichsee-Zeitung 16.12.08
St. Gallen
Alle Videokameras im Zentrum von St. Gallen in Betrieb
Straftaten mit Videos aufklären
Im Zentrum der Stadt St. Gallen sind in den letzten Wochen 23
Überwachungskameras und 10 Notrufsäulen in Betrieb genommen
worden.
Weitere Kameras überwachen das Umfeld der AFG Arena.
Damit steht das Projekt "Videoüberwachung" vor dem Abschluss, wie
die
Stadt St. Gallen gestern Montag mitteilte. Die Stimmberechtigten der
Stadt hatten im November 2007 einen Kredit über knapp 2,5
Millionen
Franken für die Videoüberwachung klar gutgeheissen. Beim
neuen
Fussballstadion AFG Arena wurden bereits im Frühling Kameras
installiert und in Betrieb gesetzt.
Die Bilder, welche die Kameras machen, werden von der Polizei nur dann
live kontrolliert, wenn jemand den Knopf bei einer Notrufsäule
gedrückt
oder eine Person der Polizei telefonisch ein Ereignis mitgeteilt hat.
Die Videoaufnahmen werden 100 Tage aufgezeichnet und dann automatisch
gelöscht. Für eine nachträgliche Einsichtnahme der
Bilder braucht es
eine Verfügung eines Untersuchungsrichters.
In den vergangenen sechs Monaten hätten sich die Kameras im Umfeld
der
AFG Arena bewährt. Einerseits unterstütze die
Videoüberwachung die
Einsatzleitung bei Grossveranstaltungen, andererseits nütze das
Bildmaterial bei der Aufklärung von Straftaten. "Zahlreiche
Personen
konnten schon mit Hilfe der Videoaufzeichnung identifiziert und den
Strafbehörden überwiesen werden", heisst es im
Communiqué.
Überwachung wird ausgeweitet
24 Personen, die bei Ausschreitungen rund um die AFG Arena beteiligt
waren, sind identifiziert und verzeigt worden, wie der zuständige
Stadtrat Nino Cozzio auf Anfrage der SDA erklärte. Ihnen wird
Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und widerrechtliches Abbrennen
von
Feuerwerk vorgeworfen. Die Videoüberwachung rund ums neue
Fussballstadion soll ausgeweitet werden. Vor und nach den Heimspielen
des FC St. Gallen sollen der Bahnhof Winkeln und die Herisauerstrasse
mit Videokameras überwacht werden. "Die Vorlage zur Erweiterung
der
Videoüberwachung wird aber erst noch dem Stadtparlament
vorgelegt",
sagte Cozzio. (sda)
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20min.ch 16.12.08
Big Brother in Baden
Überwachungskameras sollen Gewalt eindämmen
Ein verprügelter Buschauffeur, eine terrorisierte Badi, ein
tätlicher
Angriff auf eine Polterabendgesellschaft, ein Amoklauf. Baden ist in
letzter Zeit immer wieder negativ in die Schlagzeilen geraten. Jetzt
will die SVP etwas dagegen tun.
In den letzten Monaten ist die idyllische Kleinstadt im Limmatknie
immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Meistens negativ: So wurde
zum Beispiel ein Buschauffeur von einer Jugendbande tätlich
angegriffen, ebenso eine Polterabendgesellschaft. In der Badi Baden
nahmen gewalttätige
Zwischenfälle massiv zu. An der Kanti Baden versetzte ein
Schüler mit
Morddrohungen seine Mitschüler in Angst und Schrecken. In
Baden-Kappelerhof lief ein Jugendlicher Amok und tötete ein Person
und
verletzte vier weitere schwer.
Kameras sollen Gewaltspirale stoppen
Jetzt will die SVP Stadt Baden dieser Gewaltspirale Einhalt gebieten.
Die SVP-Fraktion des Einwohnerrats Baden hat heute zuhanden des
Stadtrats ein Postulat eingereicht: Insbesondere zwecks Verminderung
von Gewalt- und Diebstahldelikten sowie Vandalismus und
Lärmbelästigung
ist zu prüfen, ob die Möglichkeit geschaffen werden soll,
einzelne
kritische Örtlichkeiten mit Videokameras zu überwachen, um im
Bedarfsfall ein rasches Eingreifen der Polizeikräfte
gewährleisten zu
können.
Damit die persönlichen Freiheit der Passanten nicht allzusehr
beschränkt werde, sollen die Videobilder nicht länger als 48
Stunden
gespeichert werden. Ausserdem soll mit Hinweistafeln auf die
Videoüberwachung aufmerksam gemacht werden.
pat
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20min.ch 15.12.08
Kameras zur Abschreckung und Überwachung
Der Luzerner Bahnhofplatz ist schon bald im Visier der Kameras. Heute
und morgen werden sechs Videokameras montiert und anschliessend in
Betrieb genommen. Aufgezeichnet und kontrolliert werden die Bilder von
der Polizei.
Die Videoüberwachung soll einerseits abschreckend wirken und so
strafbare Handlungen verhindern. Andererseits könne die Polizei
bei
Vorfällen sofort eingreifen, teilte die Sicherheitsdirektion am
Montag
mit. Die Videos dienen auch als Beweismittel bei der Strafverfolgung.
Altershalber ersetzt werden zudem die bestehenden Kameras auf der
Kapellbrücke, der Spreuerbrücke und beim Polizeigebäude.
Mit sechs
zusätzlichen Kameras wird - aus Sicherheitsgründen - das
Stadthausareal
versehen. Bereits überwacht wird in Luzern die Stadtbibliothek und
das
Sozialzentrum REX.
Am 1. Juni 2008 hat die Luzerner Stimmbevölkerung das Reglement
über
die Videoüberwachung im öffentlichen Raum angenommen. Es gibt
dem
Stadtrat die Möglichkeit, dort Videokameras zu installieren, wo er
es
für nötig hält. Auch in anderen Schweizer Städten
und Kantonen wurde
bereits die rechtliche Grundlage geschaffen, öffentliche
Plätze mit
Kameras zu überwachen.
Quelle: SDA/ATS
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20min.ch 15.12.08
Big Brother
St. Gallen rüstet sich mit Videokameras
Im Zentrum der Stadt St. Gallen sind in den letzten Wochen 23
Überwachungskameras und zehn Notrufsäulen in Betrieb genommen
worden.
15 weitere Kameras überwachen seit Anfang Mai das Umfeld der AFG
Arena.
Damit steht das Projekt "Videoüberwachung" vor dem Abschluss, wie
die Stadt St. Gallen am Montag mitteilte.
Die Stimmberechtigten der Stadt hatten im November 2007 einen Kredit
über knapp 2,5 Millionen Franken für die
Videoüberwachung klar
gutgeheissen. Beim neuen Fussball-Stadion AFG Arena wurden bereits im
Frühling Kameras installiert und in Betrieb gesetzt.
In den vergangenen sechs Monaten hätten sich die Kameras im Umfeld
der
AFG Arena bewährt. Einerseits unterstütze die
Videoüberwachung die
Einsatzleitung bei Grossveranstaltungen, andererseits nütze das
Bildmaterial bei der Aufklärung von Straftaten.
"Zahlreiche Personen konnten schon mit Hilfe der Videoaufzeichnung
identifiziert und den Strafbehörden überwiesen werden",
heisst es im
Communiqué.
Die Videoaufnahmen werden 100 Tage aufgezeichnet und dann automatisch
gelöscht. Für eine nachträgliche Einsichtnahme der
Bilder braucht es
eine Verfügung eines Untersuchungsrichters.
Quelle: SDA/ATS
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SCHNÜFFELSTAAT
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NZZ 16.12.08
Staatsschutzgesetzgebung auf Abwegen
Zur Reform des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit
Von Lucien Müller, Nina Widmer und Prof. Rainer J. Schweizer (St.
Gallen)
Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren
Sicherheit
(BWIS) soll einer tiefgreifenden Reform unterzogen werden. Die Autoren
warnen vor zu weit gehenden Möglichkeiten des Eingriffs in die
Grundrechte. Der Nationalrat behandelt das Geschäft am Mittwoch.
Zur Bekämpfung des Terrorismus, des verbotenen politischen oder
militärischen Nachrichtendienstes und des verbotenen Handels mit
Proliferationsgütern sollen mit der BWIS-II-Reform "besondere
Mittel
der Informationsbeschaffung" eingeführt werden: die
präventive
Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, die Beobachtung von
Personen an nicht allgemein zugänglichen Orten (wie Privat- und
Geschäftsräumen oder Hotelzimmern) auch mittels technischen
Überwachungsgeräts sowie die geheime Online-Durchsuchung von
Datenverarbeitungssystemen. Als Rechtfertigung angeführt werden
"Lücken
im präventiven Abwehrdispositiv" und eine erhöhte
Terrorgefahr.
Zahlreiche Rechtsgüter betroffen
Im heute geltenden BWIS aus dem Jahr 1997 wird ganz bewusst auf solche
Informationsbeschaffungsmittel verzichtet, weil schwere
Grundrechtseingriffe erst bei Verdacht einer Straftat und nicht
präventiv gegen irgendwelche als "verdächtig" erscheinende
Gruppen und
erst recht nicht unter besonderer Geheimhaltung erfolgen sollen.
Telefonabhörungen z. B. können nur in hängigen
Strafverfahren
durchgeführt werden. Mit dem Einsatz der vorgesehenen heimlichen
Überwachungsmassnahmen sind indessen zahlreiche, massive
Grundrechtseinschränkungen verbunden: Nicht nur handelt es sich um
schwere Eingriffe in die Privatsphäre und das Familienleben, das
Recht
auf informationelle Selbstbestimmung und die persönliche Freiheit.
Berührt werden auch die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die
Meinungs-,
Versammlungs- und die Wirtschaftsfreiheit. Auf jeden Fall bedarf die
angestrebte Reform besonders sorgfältiger Prüfung. Dieser
Auffassung
ist auch die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates. Sie
beantragt dem Rat, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.
Ängste in Bezug auf terroristische Bedrohungen sind ernst zu
nehmen.
Nur ist fraglich, ob sich die Sicherheitslage in der Schweiz -
insbesondere aufgrund terroristischer Bedrohungen - denn
tatsächlich in
einem solchen Ausmass verschlechtert hat, dass der Staatsschutz
für
seine präventive Nachrichtenbeschaffung zwingend mit derart weit
gehenden Befugnissen ausgestattet werden muss. Dies scheint, wie die
Botschaft zum Gesetzesentwurf selbst ausführt, gerade in Bezug auf
den
besonders bedrohlichen islamistischen Terrorismus fraglich: "Nach
heutiger Beurteilung ist die Schweiz nach wie vor kein primäres
Ziel
von islamistischem Terrorismus." Diese Feststellung vom Sommer 2007 ist
auch heute zutreffend. Starke Zweifel sind auch an der Behauptung
angebracht, ausländische Nachrichtendienste würden sich u. U.
mit
Informationen zurückhalten, wenn der Schweizer
Inlandnachrichtendienst
künftig nicht über solche Möglichkeiten zur
Informationsbeschaffung
verfüge. Gemäss eigenen Angaben des Bundesamtes für
Polizei im
Rechenschaftsbericht 2007 bestehen "zahlreiche Kontakte zu
ausländischen Partnerdiensten"; es werde heute "ein grosses
Volumen an
Informationen ausgetauscht".
Unbeschränkte Eingriffsbefugnisse
Besorgniserregend ist der grosszügige Umgang mit offenen
Formulierungen
im Gesetzesentwurf. Schon die Begriffe "innere" und "äussere
Sicherheit" bedürfen einer näheren Umschreibung. Denn es ist
die
Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit durch
Terrorismus,
verbotenen Nachrichtendienst und verbotenen Handel mit
Proliferationsgütern, welche den Einsatz der besonderen
Informationsbeschaffungsmittel rechtfertigen, aber gleichzeitig auch
begrenzen soll (vgl. Art. 18a Abs. 1 E-BWIS II). Eine einheitliche
Definition der - ohnehin schwer auseinanderzuhaltenden - Begriffe
findet sich jedoch weder auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe noch in
der Rechtsprechung. Deshalb vermögen die Begriffe der
äusseren und
inneren Sicherheit den Mitteleinsatz kaum zu beschränken.
Entsprechendes gilt für den Begriff des Terrorismus. Eine
eigentliche,
allgemeine Definition des Terrorismus besteht weder in der Schweiz noch
im Ausland, und die Schweiz hat auch ganz bewusst darauf verzichtet,
den Begriff im Gesetz selbst zu definieren. Nur auf Verordnungsstufe
findet sich eine Umschreibung der "terroristischen Aktivitäten".
Diese
weist jedoch nur wenig Konturen auf und verfügt nicht über
das nötige
Mass an demokratischer Legitimation.
Schliesslich sind vor allem auch die Begriffe wie "mutmasslicher
Gefährder" oder "konkrete und aktuelle Tatsachen" (vgl. Art. 18b
und
Art. 18k-18m E-BWIS II) allen möglichen Auslegungen
zugänglich.
Rechtfertigt z. B. die Teilnahme an einem gegenüber dem Westen
kritisch
eingestellten Internetforum bereits eine Online-Durchsuchung? Man
bedenke, dass heute offenbar schon ausländische Medienberichte
ausreichen, damit jemand vom Staatsschutz beobachtet wird.
Derartig offene und unbestimmte Rechtsnormen führen dazu, dass die
rechtsanwendenden Behörden einen ausserordentlichen
Handlungsspielraum
erhalten. Gerade wenn der Staatsschutz künftig heimliche, die
Grundrechte stark einschränkende Überwachungen
durchführen darf, hat
der Gesetzgeber dessen Ermessensspielraum möglichst präzisen
Vorgaben
und Beschränkungen zu unterwerfen. Mit den verwendeten
Formulierungen
wird aber bloss vorgetäuscht, dass eigentliche Eingriffsschwellen
bestehen.
Kontroll- und Rechtsschutzdefizite
Im Bereich des - verdeckt operierenden - Staatsschutzes ist der Einsatz
gerichtlicher Kontroll- und Überprüfungsmöglichkeiten
von ganz
entscheidender Bedeutung. Richtigerweise wird denn auch verlangt, dass
das Bundesverwaltungsgericht den Einsatz der besonderen Mittel der
Informationsbeschaffung genehmigen muss (Art. 18d E-BWIS II). Doch der
Informationsvorsprung des Bundesamtes und die Einseitigkeit des
Verfahrens wecken ernsthafte Zweifel daran, ob dem Gericht
überhaupt
sämtliche Umstände des Sachverhalts dargelegt werden
können. Aufgrund
der bisherigen Erfahrungen sind Kontrolldefizite sehr wahrscheinlich.
Diese werden auch nicht durch die Pflicht zur nachträglichen
Information der (mit)überwachten Personen (Art. 18i Abs. 1 E-BWIS
II)
beseitigt. Denn von dieser Mitteilung kann abgesehen werden, wenn es
die innere oder äussere Sicherheit des Landes oder die Beziehungen
zum
Ausland erfordern. Dabei handelt es sich wiederum um offene,
unbestimmte und stark auslegungsbedürftige Begriffe. Ein Verzicht
auf
Mitteilung ist zwar durch das Bundesverwaltungsgericht zu genehmigen,
doch sind auch hier dessen Überprüfungsmöglichkeiten
begrenzt. Zudem
hat die bisherige Staatsschutzpraxis gezeigt, dass die
nachträgliche
Mitteilung einer Datenbearbeitung die seltene Ausnahme ist.
Die Befugnis der Staatsschutzbehörden zum Einsatz der - bisher den
Strafverfolgungsbehörden vorbehaltenen - Zwangsmassnahmen, die
gegen
einen "Gefährder" losgelöst von einem Anfangsverdacht und
ohne
Gewährung strafprozessualer Garantien eingesetzt werden,
führt zu einem
ausgeprägten Machtausbau der Exekutive. Das Risiko von sich
eigendynamisch entwickelnden Aktivitäten und willkürlichem
Staatshandeln wird erhöht. Damit gewinnt die Frage der Aufsicht
über
die Exekutivgewalt an Bedeutung. Ob jedoch die Kontrolle der
nachrichtendienstlichen Aktivitäten durch die parlamentarische
Geschäftsprüfungsdelegation, die sich in der Regel auf
politische
Themen und regulatorische Fragen beschränkt, eine genügende
Aufsicht
über die Rechtmässigkeit der Informationsbeschaffungen
darstellt, ist
zweifelhaft. Anders als die Bundesanwaltschaft untersteht der
Staatsschutz keiner fachlichen Aufsicht durch ein Gericht.
Rückschritt beim Staatsschutz
Mit der BWIS-II-Reform sind schwerwiegende Einschränkungen von
Freiheitsrechten und damit Gefahren für die demokratische und
rechtsstaatliche Grundordnung unseres Landes verbunden. Dabei befindet
sich die Schweiz weder in einer ausserordentlichen Sicherheitslage noch
gar in einem staatlichen Notstand. Vor allem ist höchst
zweifelhaft, ob
Parlament und Gerichte des Bundes das mit so weit reichenden
Befugnissen ausgestattete Amt wirksam kontrollieren können. Der
Einsatz
verdeckter, invasiver Informationsbeschaffungsmittel im Gefahrenvorfeld
sollte richtigerweise den gerichtlich geleiteten
Strafverfolgungsbehörden vorbehalten bleiben (vgl. Art. 260bis
StGB:
"Strafbare Vorbereitungshandlungen"). Falls sich die Bedrohungslage in
der Schweiz und im benachbarten Ausland tatsächlich erheblich
verschärft, wäre die Lösung in einer Anpassung des
Strafprozessrechts
und allenfalls des materiellen Strafrechts zu suchen.
Zudem könnte ein erleichterter, grenzüberschreitender
Austausch von
Informationen auch aus polizeilichen Erkenntnisverfahren zugelassen
werden, wie ihn der von der EU notifizierte Rahmenbeschluss des Rates
vom Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von
Informationen und Erkenntnissen zwischen den
Strafverfolgungsbehörden
der EU-Mitgliedstaaten vorsieht. Sollte sich der Gesetzgeber aber
für
den vorgeschlagenen massiven Ausbau der nachrichtendienstlichen
Informationsbeschaffungsmittel entscheiden, ist es jedenfalls
unumgänglich, dass die Voraussetzungen für deren Einsatz
deutlich enger
und präziser gefasst werden. Sonst müsste spätestens
dann von einem
Rückschritt in der Staatsschutzgesetzgebung gesprochen werden.
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NEONAZIS CH
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St. Galler Tagblatt 16.12.08
Ärger wegen Skinhead-Treffen
Das Skin-Treffen in der Kradolfer "Teigi" war das dritte innerhalb
zweier Jahre. Der Gemeindeammann ärgert sich und will mit dem
Vermieter
reden.
Andri Rostetter
Kradolf. Walter Schönholzer ist verärgert. Zum zweitenmal in
diesem
Jahr muss der Gemeindeammann von Kradolf-Schönenberg zu einem
Rechtsextremen-Treffen im Dorf Stellung nehmen. "Auf solche
Schlagzeilen können wir verzichten", sagt Schönholzer. "Da
treffen sich
Leute aus dem ganzen Kanton. Mit unserer Gemeinde hat das nichts zu
tun."
Laut Polizeibericht versammelten sich am Samstag 50 Rechtsradikale in
Kradolf. Am Anlass traten zwei Bands auf, White Voice aus Deutschland
und die Ostschweizer Vargr I Veum. Die Polizei rechnet die Veranstalter
dem "Patriotischen Ostflügel" zu, einer Skinhead-Gruppe, die vor
allem
im Thurgau aktiv ist.
Rechtslastige Texte
Verhindern lassen sich die Treffen kaum. "Rechtsextreme Versammlungen
sind nicht verboten, auch wenn sie subjektiv störend sein
mögen", hält
Kapo-Medienchef Rolf Müller fest. "Die Texte der Bands sind zwar
rechtslastig, aber strafrechtlich nicht relevant - zumindest jene
Stücke, die uns bekannt sind." Dennoch sei Polizeipräsenz
sinnvoll.
"Bei Treffen von extremistischen Gruppen wollen wir genau wissen, wer
sich im Kanton aufhält", sagt Müller. "Mit konsequenten
Personenkontrollen holen wir die Teilnehmer aus der Anonymität."
Treffen mit dem Vermieter
Die Gemeinde will sich damit nicht zufriedengeben. "Der einzige, der
dem Treiben einen Riegel schieben kann, ist der Besitzer der
Liegenschaft", betont Gemeindeammann Schönholzer. Die Gemeinde
habe
sich bereits nach dem Rechtsradikalen-Treffen vom vergangenen Mai mit
ihm getroffen - ohne Erfolg. "Wir hoffen, dass er jetzt etwas
unternimmt."
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20min.ch 16.12.08
Kradolf will nicht zum Neonazi-Paradies werden
Der Kradolfer Gemeinderat ist verärgert über das
Neonazi-Treffen vom
Wochenende. Dort trat auf dem Teigi-Areal eine rechtslastige Band aus
Deutschland auf.
In der ehemaligen Fabrik Teigi in Kradolf trafen sich rund 50 Personen
aus dem rechtsextremen Umfeld. (Bild: upz)
Rund 50 Personen, die gemäss Kapo Thurgau aus dem Umfeld der
Schweizer
Hammerskins stammen, fanden sich am Samstagabend in der Teigi ein. Die
ehemalige Teigwarenfabrik bot damit nach August 2006 und Mai 2008
bereits zum dritten Mal Obdach für eine rechtsextreme
Zusammenkunft.
Bei Polizeikontrollen wurde zwar kein Material sichergestellt, das
gegen die Antirassismusstrafnorm verstösst.
Gemeindeammann Walter Schönholzer zeigt sich aber trotzdem
aufgebracht:
"Der Gemeinderat ist verärgert über diesen Anlass." Man werde
beim
Vermieter diesen Unmut schriftlich zum Ausdruck bringen. "Kradolf ist
ein tolerantes Dorf, in der Teigi ist sogar eine Moschee
untergebracht", sagt Schönholzer. Nahe der Moschee spielte am
Samstagabend die deutsche Band White Voice, deren Texte gemäss
Polizei
zwar "rechtslastig", strafrechtlich aber nicht relevant seien. Markus
Nick, Liegenschaftsverwalter der Teigi, hat kein Problem mit Neonazis
als Mietern - "solange nichts Verbotenes passiert". Da der Raum aber
nicht für Veranstaltungen gedacht sei, werde er mit dem Mieter das
Gespräch suchen.
upz
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ANTIFA
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Indymedia 15.12.08
http://ch.indymedia.org/de/2008/12/65384.shtml
Neues Antifa Graffity in Bochum entstanden
AutorIn : Azzoncao, ein Polit-Cafè: http://www.nadir.org/nadir/initiativ/azzoncao/
Gestern, am 14. Dezember, wurde ein internationalistisches
Antifa-Graffiti in Bochum fertig gestellt.
Wir haben heute am 15. Dezember 2008 das Bochumer Graffity zu
Erinnerung an sieben ermordete AntifaschistInnen der letzten Jahre
fertig gestellt.
Mit der Parole "In unseren Träumen und Kämpfen lebt ihr
weiter" und
"Kein Vergeben, kein Vergessen" gedachten wir, stellvertretend für
alle
in den letzten Jahren ermordeten AntifaschistInnen, an:
Davide Cesare - aka "Dax"(26 Jahre alt), erstochen am 16. März
2003 von Faschisten in Milano,
Thomas Schulz - aka "Schmuddel" (31 Jahre alt), ermordet am 28.
März 2005 von einem Nazi-Skinhead in Dortmund,
Timur Kacharava ( 20 Jahre alt), ermordet am 13. November 2005 von
einer Gruppe russischer Nazis in St. Peterburg ,
Renato Biagetti - aka "Renoize"(26 Jahre alt), erstochen am 28. August
2006 von Faschisten in Roma ,
Carlo Palomino - aka "Pollo"(16 Jahre alt), erstochen am 11.November
2007 von einem spanischen Falangisten in Madrid,
Jan Kucera (18 Jahre alt), erstochen am 18. Januar 2008 im
tschechischen Příbram von einem Nazi-Skinhead,
Fjedor "Fidei" Filatov (27 Jahre), erstochen am 10. Oktober 2008 von
vier russischen Nazis in Moskau
Wir haben die sieben Jugendlichen deshalb ausgewählt, weil wir
glauben,
dass sie stellvertretend für die europäischen Jugendlichen
stehen, die
sich gegen den wieder erstarkenden Faschismus und den Rassismus zur
Wehr setzen. Auf Grund ihres Widerspruchs und Widerstands sind sie
Opfer faschistischer Gewalt geworden.
Was wir über sie erfahren konnten, weist weiter darauf hin, dass
sich
ihr Widerspruch/Widerstand auch auf die kapitalistische Normalität
bezog. Und sie deshalb den Ordnungskräften, der Justiz, der
offiziellen
Politik und Presse der jeweiligen Länder als oppositionelle
Störenfriede galten. Ein Fakt der deutlich in der mangelnden
polizeilichen, juristischen und medialen Aufarbeitung, dem mangelnden
Interesse der Parteien und Institutionen und der fehlenden Empathie
für
sie zum Tragen gekommen ist, bzw. kommt.
Dies wird z. B. deutlich am Fall des Dortmunder Antifaschisten Thomas
Schulz, aka Schmuddel. Bis heute verweigert die Stadt die Anbringung
einer Gedenkplakette an der U-Bahn Station, wo er hinterhältig
ermordet
wurde ( Prozessurteil unter http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/
mit dem
Kürzel : 14 (I) K 3/05 einzusehen). Ungestört hingegen
können die Nazis
das Ansehen Thomas Schulz in aller Öffentlichkeit durch den Dreck
ziehen. ( http://www.nadir.org/nadir/initiativ/azzoncao/schmuddel.html)
Wir sind der Meinung, dass jede/r Einzelne von Ihnen "einer von uns" -
"uno di noi" war .
Eine/r von uns europäischen Jugendlichen, die weder an die
künstlichen
Konstrukte wie Nation, Rasse, Ländergrenzen, etc.p.p. glauben,
noch
sich einen Scheißdreck für deren längst
überfällige "Existenz"
interessieren.
Eine/r von uns, die sich ein besseres Leben jenseits von
kapitalistischern Ausbeutung und Vereinsamung vorstellen können
und
dafür kämpfen wollen.
Sie waren "uno di noi". Und wir werden sie nicht vergessen.
Um das Andenken an Sie zu bewahren und aktiv an Sie zu erinnern haben
wir das Graffity gestaltet.
Und, wie die Parole des Graffitys sagt: In unseren Träumen von
gesellschaftlicher Veränderung und in unseren Kämpfen diese
zu
erreichen werden Dax, Schmuddel, Renato, Pollo, Jan, Fjedor und Timur,
sowie all anderen Opfer des Faschismus und des Rassismus weiter leben.
Dax, Schmuddel, Renato, Pollo, Jan, Fjedor und Timur - Presente!!!
Think global - act local!
United we stand - divided we fall!
"Azzoncao, ein Polit-Cafè"
AJB - Antifaschistische Jugend Bochum
http://www.nadir.org/nadir/initiativ/azzoncao/
http://ajb.blogsport.de/
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Deutsche Artikel:
http://de.indymedia.org/2008/12/236148.shtml
http://de.indymedia.org/2008/12/236171.shtml
P.S.:
SVP-Demo:
http://switzerland.indymedia.org/de/2007/10/53806.shtml
Carlos-Demo:
http://de.indymedia.org/2007/11/199671.shtml
Milano-Demo:
http://media.de.indymedia.org/media/2008/03//210978.pdf
http://www.nadir.org/nadir/initiativ/azzoncao/milano2.html
Italien-Artikel:
http://de.indymedia.org/2008/11/233305.shtml
http://de.indymedia.org/2008/11/233325.shtml
Renato-Interview:
http://de.indymedia.org/2008/12/235539.shtml
Graffity I:
http://de.indymedia.org/2008/09/226954.shtml
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NEONAZIS BRD
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Bund 16.12.08
Schockiert über Anschlag
Deutschland diskutiert nach Angriff auf Polizisten erneut ein NPD-Verbot
Erich Aschwanden, Berlin
Rechtsextreme haben beim Anschlag auf den Polizeichef in Passau am
Samstag offenbar gezielt einen Mann zu ermorden versucht, der sie
entschieden bekämpfte.
Es sah nach einem raschen Fahndungserfolg aus. Doch die Polizei im
bayrischen Passau musste gestern zwei festgenommene Männer wieder
freilassen. Die beiden standen im Verdacht, den Passauer
Polizeidirektor Alois Mannichl vor dessen Haustür brutal
niedergestochen zu haben. Mannichl, der für sein rigoroses
Vorgehen
gegen Rechtsextremisten bekannt war, überlebte den vermutlich von
Neonazis ausgeübten Mordanschlag nur mit viel Glück.
Auf Fotos konnte er laut Staatsanwaltschaft die beiden Verhafteten
nicht identifizieren. Zudem stimmten die DNA-Spuren auf ihren Kleidern
nicht mit den Funden am Tatort überein.
Das Verbrechen löste in Deutschland einen Schock aus und sorgte
für
neue Diskussionen darüber, wie die Politik mit rechtsextremen
Gruppierungen umgehen soll. Die deutsche Regierung sieht in dem
Mordanschlag eine "neue Qualität" rechtsextremer Gewalt. Als
besonders
erschreckend bezeichnete ihr Sprecher Ulrich Wilhelm die "unglaubliche
Direktheit" des Attentats. Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef
Horst
Seehofer sprach von "einer völlig neuen Dimension der Gewalt und
des
Hasses".
Hakenkreuzfahne ausgegraben
Erschreckend an der Gewalttat ist, dass ein Mann offenbar von den
Neonazis bewusst ausgeschaltet werden sollte. Der 52-jährige
Mannichl
wurde in der rechten Szene zur Hassfigur, weil er keine Aktionen von
Gruppierungen aus dieser Ecke duldet. In den letzten beiden Jahren sah
er sich einem eigentlichen Kesseltreiben ausgesetzt. Das Attentat steht
vermutlich in direktem Zusammenhang mit einem Zwischenfall, der sich
Ende Juli ereignete. Damals wurde der Alt-Nazi Friedhelm Busse auf
einem Passauer Friedhof beigesetzt. Bei der Beerdigung legte der
Neonazi-Führer Thomas Wulff eine Reichskriegsfahne mit Hakenkreuz
auf
den Sarg. Mannichl liess das Grab öffnen und die Fahne entfernen.
Vor
der Tat sagte der Messerstecher "Viele Grüsse vom Nationalen
Widerstand. Du linkes Bullenschwein, du trampelst nimmer auf
Gräbern
unserer Kameraden herum", und stiess Mannichl die Klinge in den Bauch.
Gemäss Hans Schregelmann, dem Chefredaktor der "Passauer Neuen
Presse",
ist ein Café in Mannichls Wohnort Fürstenzell zum
Treffpunkt für die
Neonazis geworden.
Auch Schröder hat es versucht
Wie fast immer nach Übergriffen von Neonazis flammte sofort die
Diskussion über ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei
Deutschlands (NPD) wieder auf. So will Ministerpräsident Seehofer
ein
neues Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische Partei
prüfen.
Das wäre eine Kehrtwende, denn im Mai dieses Jahres hatte der
bayrische
Innenminister Joachim Herrmann einen solchen Versuch als "aussichtslos"
abgelehnt. Unterstützung findet Seehofer bei
SPD-Generalsekretär
Hubertus Heil, der mit den Koalitionspartnern CDU und CSU zügig
über
ein neues Verbotsverfahren sprechen will.
Einfach wird ein Verbot nicht zu erreichen sein. Auch die
rot-grüne
Regierung unter Gerhard Schröder nahm einen Anlauf, die Partei
verbieten zu lassen, über deren Gesinnung keine Zweifel bestehen.
Das
Verfassungsgericht stoppte jedoch das Verfahren, nachdem bekannt
geworden war, dass die NPD von Spitzeln des Verfassungsschutzes
durchsetzt war. Ein weiteres erfolgloses Verbotsverfahren kann sich die
Regierung nicht leisten. Ohne Rückgriff auf V-Leute wird die
verfassungsfeindliche Haltung der NPD aber nur schwer zu beweisen sein.
---
NZZ 16.12.08
Deutschland debattiert über Rechtsextreme
Grossfahndung nach dem Attentat gegen den Passauer Polizeichef
Nach dem Attentat gegen den Passauer Polizeichef Alois Mannichl
läuft
die Suche nach dem Täter auf Hochtouren. Zwei festgenommene
Verdächtige
sind inzwischen wieder freigelassen worden. Da und dort ist wieder der
Ruf nach einem Verbot der NPD zu vernehmen.
U. Sd. Berlin, 15. Dezember
Noch ist nicht zweifelsfrei erwiesen, dass es sich bei dem Mann, der am
Samstagnachmittag den Passauer Polizeichef Alois Mannichl vor dessen
Haus niederstach und schwer verletzte, um einen Rechtsextremen handelt.
Da es sich laut Angaben Mannichls aber um einen glatzköpfigen
Typen
handelte, der zudem den typischen Duktus der Rechtsextremen verwendete,
sucht die aus 20 Ermittlern bestehende Polizei-Sonderkommission den
Täter primär - aber nicht ausschliesslich - im
neonazistischen Milieu.
Zwei festgenommene Männer wurden am Montag wieder auf freien Fuss
gesetzt, da Mannichl sie auf Fotos nicht identifizieren konnte und sie
über ein einwandfreies Alibi verfügten.
Bayern für mehr Härte
Dass der Täter den Polizeichef mit dessen eigenem Messer
niederstach,
wird allenfalls in einem Prozess bei der Klärung der
Vorsätzlichkeit,
nicht aber für die Ermittlungen von Bedeutung sein. Das Messer lag
laut
Polizeiangaben im Eingangsbereich des Hauses Mannichls und sollte, wie
es ein Adventsbrauch in dieser Gegend vorschreibt, Besuchern erlauben,
sich ein Stück von dem Lebkuchen abzuschneiden, den die Familie
vor die
Haustür gestellt hatte.
Ministerpräsident Seehofer hat Innenminister Herrmann
aufgefordert,
alle möglichen Konsequenzen aus dem Fall zu prüfen und seine
Ideen am
Dienstag dem bayrischen Kabinett mitzuteilen. Auch ein Verbotsverfahren
gegen die rechtsnationale Nationaldemokratische Partei Deutschlands
(NPD) sei nicht ausgeschlossen, sagte Seehofer. Herrmann kündigte
daraufhin im Radio an, man werde die Beobachtungen des
Verfassungsschutzes verstärken. Die Bundesregierung in Berlin
reagierte
eher zurückhaltend auf den Vorschlag eines NPD-Verbots. Eine
Sprecherin
Innenminister Schäubles sagte, ein derartiges Verfahren unterliege
hohen Hürden. Ein anderer Regierungssprecher kündigte die
Prüfung aller
bestehenden Massnahmen gegen den Rechtsradikalismus an.
Unabdingbarer Resonanzraum
Zu den hervorstechendsten Merkmalen rechtsextremer Gewalttäter
gehörte
in den letzten Jahren, dass sie sich schwache Opfer suchten.
Angegriffen wurden fast immer Vertreter weitgehend schutzloser
Randgruppen: Schwarze, Roma, Juden, Homosexuelle. Wenn sich die
Neonazis mit der Polizei oder wehrhaften Linken anlegten, riskierten
sie blamable Niederlagen. Dass nun ein Vertreter der Staatsgewalt
angegriffen wurde, ist auch für Wilhelm Heitmeyer, den Leiter des
Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung
der
Universität Bielefeld, Indiz für eine besorgniserregende
Entwicklung.
Wie Heitmeyer der NZZ sagte, findet die rechtsextreme Szene in Bayern
genauso wie in der ehemaligen DDR in gewissen Gegenden schon seit
langem einen Resonanzraum, in dem sie besonders gut gedeiht. Eine
stille Akzeptanz von Ausländerfeindlichkeit, eine tolerierte
Repression
von Minderheiten, eine aktive NPD, die sich in scheinbar harmloser
Weise um die Sorgen der Bürger kümmere, sowie die
Passivität der
etablierten Parteien kreierten eine Stimmungslandschaft, die den
Rechtsextremen die Agitation leicht mache.
Von einer Explosion rechtsextremer Gewalt kann vorderhand in
Deutschland sicher noch keine Rede sein. Die Sozialwissenschaft
konstatiert seit Jahren ein relativ regelmässiges Auf und Ab.
Anfang
der neunziger Jahre gab es eine Welle der Gewalt gegen Asylbewerber.
1992 und 1993 folgte ein deutlicher Abschwung, danach eine Stagnation
auf niedrigem Niveau, abgelöst von einer neuerlichen Zunahme der
Gewalttaten, vor allem in der früheren DDR. Das Phänomen ist
vorderhand
noch kein flächendeckendes, und die Behörden tun vieles, um
dem Trend
aufklärerisch entgegenzuwirken. Heitmeyer kritisiert an den
zahlreichen
gutgemeinten Programmen dennoch, dass sie sich zu oft ausschliesslich
an Junge richten. Oft genug seien ältere Bürger diejenigen,
die dem
Fremdenhass den Sauerstoff gäben, ohne den er üblicherweise
ersticke.
Aufblühen in der Rezession?
Dass die kommende Rezession den Rechtsextremen - ebenso wie den
Populisten zur Linken und zur Rechten - neuen Zulauf bescheren
könnte,
hält Heitmeyer für durchaus möglich. Untersuchungen
seines Instituts
haben ergeben, dass zwischen 2002 und 2005, einer Phase mit zunehmender
Arbeitslosigkeit, auch die Neigung zur Abwertung schwacher Gruppen
wuchs. In der Phase rückläufiger Arbeitslosigkeit von 2006
bis 2008
klang sie dagegen wieder ab. Natürlich verwahrt sich Heitmeyer
strikt
dagegen, soziale Notlagen quasi als Entschuldigung für
Gewaltbereitschaft gelten zu lassen. Doch prekäre
Lebenssituationen
schafften nun einmal gesellschaftlichen Sprengstoff. Von einem
neuerlichen Versuch,dieNPD zuverbieten,hältHeitmeyer nichts.
Abschrecken liessen sich von einem Verbot nur ganz wenige. Die
Parteispitzen und die Aktivisten würden umgehend neue Gruppen
gründen.
---
St. Galler Tagblatt 16.12.08
Neue Nazis - ein Gespenst geht um
Rechtsextreme Gewalt nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Das
Messer-Attentat auf den Polizeichef von Passau facht die Debatte um ein
Verbot der nationalistischen Partei NPD neu an - und auch die Zweifel
daran.
Walter Brehm
Mit den Worten, "viele Grüsse vom nationalen Widerstand", hat der
Attentäter von Passau am Samstagabend Alois Mannichl, Polizeichef
der
Stadt, niedergestochen. Dieses Indiz weist zwar deutlich auf eine
rechtsextreme Tat hin, bewiesen ist dies bisher aber nicht. Dennoch hat
das Attentat bereits die Debatte um den Rechtsextremismus neu lanciert.
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist in den
vergangenen Jahren mehr und mehr zum Scharnier zwischen den
Ewiggestrigen und der Neonazi-Szene geworden, zwischen nach aussen hin
biederen Nationalisten und gewaltbereiten rechtsextremen Jugendlichen.
Der Verfassungsschutz zählt in Deutschland ungefähr 30 000
bekennende
Rechtsextreme; 10 000 hält die Behörde für gewaltbereit.
Für das Jahr
2007 weist die offizielle Statistik über 17 000 Straftaten mit
rechtsextremem Hintergrund aus. In 377 dieser Straftaten wurden
Menschen verletzt. Nach den vorläufigen Zahlen des
Bundeskriminalamtes
in Wiesbaden für das laufenden Jahr ist die Zahl rechtsextremer
Straftaten zwischen Januar und September noch einmal um fast neun
Prozent gewachsen. Die Zahl der Tötungsdelikte rechtsextremer
Täter
seit 1990 gibt die Behörde mit 40 an. Beratungsstellen für
Opfer
rechter Gewalt zählen aber mindestens 136 Todesopfer.
Die Scharnierfunktion der NPD
Die NPD hat sich in den meisten dieser Fälle von den Tätern
und deren
Taten distanziert, auch nach dem Anschlag auf den Polizeichef von
Passau. Doch was sind solche Distanzierungen wert? Ende Juli wurde in
Passau der mehrfach verurteilte Altnazi- und NPD-Funktionär
Friedhelm
Busse beerdigt. Zur Trauergemeinde gehörte die Parteispitze der
NPD mit
ihrem Vorsitzenden Udo Voigt. Junge Neonazis drapierten den Sarg Busses
vor den Augen Voigts mit einer Hakenkreuzfahne. Mannichl liess das Grab
nach der Beerdigung öffnen und die Fahne entfernen. In einer
Presseerklärung schrieb die NPD: "Polizeichef belästigt
Trauergäste."
Wie weit ist diese Erklärung von jener entfernt, die nach dem
Anschlag
auf den Passauer Polizeichef auf einem rechtsextremen Internetportal zu
finden war? "Wer meint, den politischen Gegner drangsalieren zu
müssen,
der wird damit leben müssen, dass diesem irgendwann die Geduld
reisst."
Voigt und die Führungsclique der NPD liefern kaum verklausulierte
Handlungsanleitungen für rechtsextreme Gewalttäter, welche
dann ihre
Gewalt in einem NPD-nahen Duktus rechtfertigen.
Parteiverbot als Heilmittel?
Ist also Brunnenvergifterei Grund genug, die NPD zu verbieten? 2003
scheiterte ein erstes Verbotsverfahren gegen die NPD, weil der
Verfassungsschutz nicht bereit war, V-Leute in der Partei und deren
Erkenntnisse preiszugeben. Seither wird politisch darüber
gestritten,
ob rechtsextremer Gewalt mit einer legalen, aber verdeckt
kontrollierten NPD besser vorzubeugen ist, als mit einem Verbot der
Partei.
Wie immer deutsche Politiker diesen Streit letztlich entscheiden
werden, ein Parteiverbot löste das Problem so wenig wie die blosse
Observierung der NPD durch V-Leute und Spitzel. Den unverbesserlichen
Nazis passen nicht nur die Ausländer oder einzelne Politiker und
Polizisten nicht - sie lehnen die Demokratie ab.
Offensive Auseinandersetzung
In einem sind sich linke und rechte Extremisten einig: Sie greifen den
demokratischen Staat an, um ihn zu zwingen, repressiv zu reagieren und
sich in ihren Augen als Unrechtsstaat zu entlarven. Horst Mahler,
Mitbegründer der linken Terror-Gruppe RAF, wurde später
NPD-Mitglied
und ist heute bekennender Nationalsozialist. Gegen den Zynismus von
Antidemokraten kann nur eine offensive Auseinandersetzung mit ihnen in
Schulen und Kommunen immunisieren - und eine Politik, die auch in
Krisenzeiten auf den Abbau demokratischer Rechte verzichtet.