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S t a t u t e n
I. Name, Sitz und Zweck

Art.1
Unter dem Namen „Förderverein Reitschule“ besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff ZGB mit Sitz in Bern.

Art.2
Der Verein bezweckt eine materielle und ideelle Unterstützung der Interessensgemeinschaft für eine kulturelle Nutzung der Reitschule (IKUR) und setzt sich für die Erhaltung der Reitschule als Ort der kulturellen Begegnung und politischen Auseinandersetzung ein. Der Verein anerkennt und unterstützt die allgemeinen Grundsätze, insbesondere die Statuten und das Nutzungskonzept der IKUR, die diesen Statuten beigelegt sind.

Der Verein kann seine Zielsetzungen in rechtlichen Verfahren jeder Art vertreten.

II. Mitgliedschaft

Art.3
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein.

Art.4
Über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Ein Mitglied kann ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden.

Art.5
Natürliche Personen bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag von mindestens Fr. 30.-, juristische Personen und kulturelle oder politische Gruppierungen mindestens Fr. 100.-.


III. Die Organe

Mitgliederversammlung

Art. 6
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen und findet einmal jährlich statt. Die Mitglieder werden spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich unter Bekanntgabe der Traktanden eingeladen.

Art. 7
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, die RevisorIn und die KassierIn, genehmigt die Jahresrechnung und beschliesst über die vom Vorstand unterbreiteten Vereinsaktivitäten.

Vorstand

Art.8
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Zwei Mitglieder des Vereins sind berechtigt in kollektiver Unterschrift den Verein gegen Aussen bindend zu vertreten.


IV. Auflösung

Art. 9
Bei Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen an den Verein IKUR, besteht er nicht mehr, geht das Vereinsvermögen an eine nicht kommerzielle Kulturorganisation.

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 18.Mai 1988 beschlossen, an der Jahresversammlung vom 5.Juni 2002 und vom 15.August 2012 revidiert.



Statutenänderung Förderverein Reitschule vom 18. August 2021

Bisher:
Art. 7
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, die RevisorIn und die KassierIn, genehmigt die Jahresrechnung und beschliesst über die vom Vorstand unterbreiteten Vereinsaktivitäten.

Neu:
Art. 7
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, die RevisorIn und die KassierIn, genehmigt die Jahresrechnung und beschliesst über die vom Vorstand unterbreiteten Vereinsaktivitäten.

Bisher:
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 18.Mai 1988 beschlossen, an der Jahresversammlung vom 5.Juni 2002 und vom 15.August 2012 revidiert.
Neu:
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 18.Mai 1988 beschlossen, an der Jahresversammlung vom 5.Juni 2002, und vom 15.August 2012 und vom 18. August 2021 revidiert.

11.02.2021 /ale

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